Ein Anfang

von Katalin Gennburg

Um der Unsicherheit an den Finanzmärkten zu entfliehen, sucht sich das Kapital Anlagemöglichkeiten in den Städten. In Berlin wird dieser Strategie jetzt ein (Mieten-)Deckel aufgesetzt.

Ende Februar 2020 ist das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden die Mieten für 90 Prozent aller Berliner Mietwohnungen begrenzt und für rund 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen werden die Mieten für fünf Jahre auf dem Stand des 18. Juni 2019 »eingefroren«. Darüber hinaus werden Mieten bei Wiedervermietung gedeckelt und Wohnungen müssen entsprechend der im Gesetz festgelegten Mietentabelle angeboten werden. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, muss mit einer Strafe von 500.000 Euro rechnen. Schließlich sollen Ende 2020 auch Absenkungen von überhöhten Mieten möglich werden, wenn die Miete 120 Prozent über der Mietentabelle liegt und damit laut diesem Verbotsgesetz illegal ist.

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