Die Frage nach der Organisation von Gewalt ist zentral für jede Gesellschaft, in der nicht das Recht des Stärkeren gelten soll. In modernen Demokratien wurde sie durch das Gewaltmonopol des Staates, ausgeübt durch Polizei und Militär, beantwortet. In der Theorie sollen durch dieses die demokratisch beschlossenen Gesetze durchgesetzt werden. Aber eine Demokratisierung und Einhegung der Gewalt stellt sich in der Praxis als schwierig dar.
Die Polizei hat eigene politische Interessen. Einerseits ist sie aufgrund der Natur ihrer Aufgaben personell tendenziell von Konservativen und Rechten durchsetzt, andererseits ist der Führungsebene daran gelegen, Aufgabenbereiche, Ressourcen und Befugnisse, also ihre Macht, auszuweiten. Die Polizei ist bewaffnet, uniformiert und militärisch organisiert. Korpsgeist und eine eigenwillige Form der Kameradschaft führen dazu, dass sich Beamte bei eigenen Verbrechen systematisch gegenseitig decken. Die Polizei strukturell und kulturell zu verändern, hat sich immer wieder als unmöglich herausgestellt. Linke, Frauen und Marginalisierte, die es sich zur Aufgabe machen, die Polizei von innen zu verändern, geben meistens auf oder verlassen sie wieder.
Kriminalisierung und Strafen sind einfache Antworten auf komplizierte gesellschaftliche Fragen. Während ein neuer Straftatbestand und eine neue Polizeibefugnis schnell beschlossen sind, ist eine Auseinandersetzung etwa mit der Rolle von Sucht oder mit den Ursachen und Formen von sexueller Gewalt in einer Gesellschaft schwieriger. So werden immer mehr Probleme in die Hände einer Institution gelegt, die fast nur gewaltvolle Lösungen kennt: Kontrolle, Festnahme, Strafe. Gewalt muss jedoch in jedem Konflikt das letzte Mittel bleiben. Sie führt zu Traumata und diese oftmals zu mehr Gewalt. Frieden findet man auf diese Weise nie.
Die Lösung ist daher nicht eine Reform der Polizei, sondern die Einschränkung ihrer Aufgaben und Befugnisse. Bis hin zu ihrer Abschaffung. Minneapolis machte es im Juni mit einer historischen Entscheidung vor. Nur in absoluten Notfällen und bei unmittelbaren Bedrohungen muss die Sicherheit auch mit gewaltvollen Mitteln gewahrt werden. Keinesfalls darf der Staat eine eskalierende Kraft sein, die unter dem Deckmantel von »Prävention« und »subjektiver Sicherheit« durch rassistische Kontrollen und Gewalt, durch Repression und Überwachung Unsicherheit sät.
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