Kaum eine Woche vergeht ohne Schlagzeilen über Massenkündigungen, Betriebsschließungen oder Insolvenzen. Ganz offenkundig steckt der europäische Arbeitsmarkt seit dem Ausbruch des Coronavirus in einer veritablen Krise. Doch auch davor war nicht alles so rosig, wie es gerne dargestellt wird. Ob tatsächlich eine rasche Rückkehr in die »alte Normalität« angestrebt werden soll, darüber müsste debattiert werden. Einerseits, weil es durchaus fraglich ist, ob Vollbeschäftigung unter den heutigen Bedingungen überhaupt erreicht werden kann, andererseits, weil zu klären wäre, ob diese Zielvorgabe auch erstrebenswert ist.
Der Riss, der sich durch den Arbeitsmarkt zieht, existiert nicht erst seit dem Lockdown. Wen die Corona-Krise zuerst treffen würde, war absehbar, wer von ihr profitieren würde ebenso. Die Art und Weise, wie Hilfsmaßnahmen gewichtet und öffentliche Mittel eingesetzt wurden, hat freilich mitgeholfen, die soziale Ungleichheit am Arbeitsmarkt und innerhalb der Bevölkerung weiter zu vertiefen.
Mittlerweile steht Österreich nicht nur vor einer zweiten Infektionswelle, sondern auch vor einem weiteren Anstieg der Arbeitslosenzahlen. Dabei ist klar, wohin die Reise gehen wird. Wer unsicher beschäftigt und am Arbeitsmarkt ohnehin benachteiligt ist, wird gekündigt, weil es hierzulande trotz der für Unternehmen durchaus attraktiven Corona-Kurzarbeit bequemer ist, Mitarbeiterinnen vor die Tür zu setzen. Es ist kein Zufall, dass neun von zehn der verlorenen Jobs während des Lockdown auf Arbeiterinnen und Arbeiter entfielen – auch weil für sie bis 2021 noch ein deutlich schwächerer Kündigungsschutz gilt. So beträgt die Kündigungsfrist für Angestellte meist drei Monate, mit nur wenigen Kündigungsterminen pro Jahr, während Arbeiterinnen innerhalb von zwei Wochen an jedem beliebigen Wochentag gekündet werden können (es sei denn, ein Kollektivvertrag regelt es anders und besser). Der stärkere Kündigungsschutz von Angestellten in Kombination mit der Kurzarbeit hat viele von ihnen vor dem Jobverlust bewahrt. Junge Menschen hingegen, die den Einstieg ins Berufsleben noch nicht geschafft oder gerade erst gemacht haben, werden vielfach als Erste gehen müssen, weil sie zuletzt gekommen sind. Und Frauen werden (wieder mal) mehrfach unter der Arbeitsmarktkrise zu leiden haben.
Ein Blick auf die Ausgangslage
Schon vor der Corona-Krise waren die Lohnabhängigen in Europa in stabil und prekär Arbeitende gespalten, ein erheblicher Anteil von ihnen wurde um ihre Rechte geprellt. Ende letzten Jahres war in Österreich, wie auch in Europa, bereits über ein Drittel der Beschäftigten in keinem »Normalarbeitsverhältnis«, also unbefristet und in Vollzeit angestellt, sondern atypisch beschäftigt. Für Erwerbstätige, die Teilzeit, geringfügig, fallweise, befristet, als Leiharbeitskräfte, als Soloselbstständige, Praktikant, undokumentiert oder unter anderen länderspezifischen Vertragskonstruktionen arbeiten, bedeutet das nicht nur, schlechter bezahlt zu werden, sondern auch weniger sicher beschäftigt zu sein. Das rächt sich gerade in Krisenzeiten. Für die Beschäftigten selbst ist diese Benachteiligung meist deutlich spürbar, viele arbeiten unfreiwillig unter diesen Bedingungen. 2017 gab etwa jeder vierte Teilzeitbeschäftigte und jede zweite Beschäftigte mit einem itvertrag in der EU an, dass er oder sie einen festen Arbeitsplatz bevorzugen würde, aber keinen findet. Weitere 14 Prozent der arbeitenden Bevölkerung in der EU hatten 2017 nur befristete Verträge, bei den 15- bis 24-jährigen Beschäftigten waren es 44 Prozent, denen eine fixe Zukunftsperspektive im Unternehmen eingeräumt wurde. Zudem gab bloß die Hälfte der 32 Millionen Soloselbstständigen in der EU an, dass die Entscheidung zur Selbstständigkeit auf ihren eigenen Präferenzen beruhte; 24 Prozent sagten, dass sie keine Alternative hatten. Zur Wahl stand ein mieser oder kein Job, weil in allen EU-Ländern die gleiche Tendenz zur Atypisierung der Arbeitsverhältnisse herrscht.
In den Niederlanden haben Teilzeitverträge, befristete Verträge und Soloselbstständigkeit stark zugenommen, in Italien Leiharbeit und »Arbeitsscheine«, bei denen Beschäftigte ohne formellen Arbeitsvertrag stundenweise für einen Stundenlohn von rund 7,50 Euro beschäftigt werden können. In Polen wiederum gewinnen »Auftragsverträge« immer mehr an Bedeutung. Sie unterliegen als »zivilrechtliche Beschäftigungsverhältnisse« nicht dem Arbeitsrecht, arbeitsrechtliche Regelungen in Bezug auf Mindestlöhne, Arbeitszeit, Urlaub und Überstunden finden keine Anwendung. Auch der Sozialversicherungsschutz ist nicht vorgeschrieben, sodass eine immer größere Zahl von Beschäftigten nicht versichert ist.
»ADDIERT MAN ARBEITSPLATZVERLUSTE UND BESCHÄFTIGTE IN KURZARBEIT, DANN BETRUG DER RÜCKGANG DES BESCHÄFTIGUNGSSTANDS INSGESAMT 90 PROZENT BEI DEN BESCHÄFTIGTEN IM TOURISMUS, 74 PROZENT IM BEREICH KUNST, UNTERHALTUNG UND ERHOLUNG UND ZWISCHEN 46 UND 54 PROZENT IN DER WARENHERSTELLUNG, DEM HANDEL UND DEM BAU.«
Ein weiterer Faktor, der zur zunehmenden Prekarisierung der europäischen Arbeitsmärkte führt, ist das Wachstum von brüchigen Erwerbskarrieren. Häufige Stellenwechsel und kurze Beschäftigungsdauern, die von wiederkehrenden Phasen der Erwerbslosigkeit begleitet werden, führen zu sinkenden Einkommen und geringerem allgemeinen Lohnwachstum. Die Armut trotz Erwerbstätigkeit ist seit Mitte der 2000er Jahre kontinuierlich gestiegen, von einem EU-Durchschnitt von 8,2 Prozent aller Beschäftigten im Jahr 2005 auf 9,6 Prozent im Jahr 2017. In Ländern wie Italien, Spanien oder Griechenland stieg die Armut mit höherer Arbeitslosigkeit und sinkenden Löhnen. In Deutschland hingegen wuchs die Armutsgefahr trotz sinkender Arbeitslosigkeit und steigenden Löhnen. Vielerorts nahm der Anteil der working poor zu, obwohl die Durchschnittseinkommen stiegen. Der Riss durch den europäischen Arbeitsmarkt zeigt sich auch darin, dass der Anteil an Arbeitsplätzen mit mittleren Einkommen bereits seit 2002 stark rückläufig ist, der Anteil an hoch und niedrig bezahlten Arbeitsplätzen aber konsequent zunimmt.
Ursachenforschung
All das ist nicht einfach passiert, sondern wurde durch die Politik ermöglicht. Denn der wesentliche Grund für zig Millionen prekäre Jobs und einen riesigen Niedriglohnsektor ist die jahrzehntelange Deregulierung des Arbeitsrechts. Begleitet wird diese von der Zerschlagung von flächendeckenden Branchentarifverträgen sowie der Schwächung von Gewerkschaften. Arbeitsrechte, die über Generationen hinweg erkämpft wurden, unterlagen dem Dogma der Arbeitsmarkt-»Flexibilisierung«. Durch deregulierende Eingriffe wurde der Geltungsbereich der Tarifverträge reduziert und die darin verankerten Mindestlöhne außer Kraft gesetzt. Das europäische Lohnniveau ging nach unten, die soziale Ungleichheit und der Abstand zwischen Vermögenden und der arbeitenden Bevölkerung wurde größer. In Großbritannien, Deutschland, Polen, Spanien, Italien, Rumänien, Griechenland, Portugal und Frankreich wurden Tarifverträge und Mindestlöhne von der national gültigen Branchenebene auf die einzelne Betriebsebene verlagert oder nahezu abgeschafft.
Seinen Ursprung nahm die Deregulierung des Arbeitsrechts, die Schwächung von Gewerkschaften und Arbeitnehmerrechten sowie der Ausbau des Niedriglohnsektors unter Margaret Thatcher in Großbritannien. Nach ihrem Regierungsantritt 1979 startete die konservative Premierministerin ein Programm aus niedrigen Steuern und Zöllen, der Privatisierung von Staatseigentum und öffentlichen Ressourcen sowie der Deregulierung des Arbeitsmarkts. Um die Zerschlagung von Gewerkschaften und die Entrechtung der Beschäftigten umzusetzen, nahm sie sogar die Zerstörung der britischen Industrie in Kauf. Die Folgen von Thatchers Liberalisierung haben noch vor dem Ende ihrer Regierungszeit zu einer Rekord-Arbeitslosigkeit geführt.
In Deutschland erledigten SPD und Grüne in den frühen 2000er Jahren mit der Agenda 2010 das Geschäft der Neoliberalen. Mit diesem »Reform«- und Deregulierungspaket sollten die Arbeitslosenzahlen reduziert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Tatsächlich wurden Rechte und Regeln zum Schutz der Beschäftigten abgeschafft, etwa das Befristungsverbot und die Beschränkungen der Überlassungshöchstdauer von Leiharbeiterinnen gestrichen. So konnten Unternehmen Zeitarbeitskräfte auch über Jahre ausleihen, ohne die Verpflichtung, sie fix anzustellen. Außerdem wurde die Tür für eigene Tarifverträge für Leiharbeiterinnen mit schlechteren Gehaltsschemen geöffnet. Für geringfügige Beschäftigungen, in Deutschland Minijobs genannt, wurden steuerliche Anreize geschaffen und die Beschränkung der Arbeitszeit aufgehoben. So konnten »kapazitätsorientierte variable Arbeitszeitmodelle« nach amerikanischem Vorbild in Deutschland Fuß fassen. Ähnlich wie bei den britischen »Null-Stunden-Verträgen« haben Unternehmen bei dieser Konstruktion die Möglichkeit, Beschäftigte nach Belieben auf Abruf bereitstehen zu lassen. Die Beschäftigten werden also nach den spontanen Interessen der Arbeitgeber eingesetzt und müssen ansonsten zu Hause sitzen und warten. Die Zeit zwischen den Arbeitseinsätzen gilt als Freizeit und wird nicht vergütet. Gleichzeitig wurde in Deutschland die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes erheblich verkürzt. Arbeitslose müssen jeden Job annehmen, den sie von der Bundesagentur für Arbeit vorgeschlagen bekommen, egal wie schlecht er bezahlt ist.
»NEBEN DER BESCHÄFTIGUNGSSTABILITÄT UND DEN LÖHNEN IST INZWISCHEN AUCH DIE ERWERBSARBEITSZEIT EXTREM UNGLEICH VERTEILT. DAZU KOMMT DAS RIESIGE FELD DER UNBEZAHLTEN ARBEIT, DAS IM ALLTÄGLICHEN DISKUS NUR SELTEN IN BEZIEHUNG ZUR ERWERBSARBEIT GESETZT WIRD, WODURCH WECHSELBEZIEHUNGEN UND ZUSAMMENHÄNGE OFT UNBELEUCHTET BLEIBEN.«
Polen wiederum wollte nach dem EU-Beitritt 2004 die eigene Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Deutschland erhöhen. Es schaffte den Kündigungsschutz für befristet Beschäftigte vollends ab, seither können diese allzeit, ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Gleichzeitig wurde die »Auftragsbeschäftigung« ausgeweitet. Die Beschäftigten haben dadurch weder Anspruch auf eine Sozial- und Krankenversicherung noch auf den gesetzlichen Mindestlohn von rund 470 Euro monatlich. Über ein Drittel aller polnischen Beschäftigten arbeitet seither unversichert oder nur für ein Gehalt unter der Armutsgrenze.
Flexibilisierungsdogma als falsches Heilsversprechen
Nach der Finanzkrise 2008/2009 wurde die Flexibilisierung und somit Deregulierung des Arbeitsmarkts zum allgemeinen Wundermittel verklärt. Die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank setzten die Länder unter Druck. Italien sollte die Verhandlungen über Tarifverträge von der nationalen auf die Betriebsebene beschränken. Spanien erhielt die Auflage, »Maßnahmen zur Lohnmäßigung im privaten Sektor« durchzusetzen, Beschäftigte erhalten seither nach einer Kündigung nur mehr eine sehr geringe Entschädigung. Rumänien wurde ein EU-Notkredit nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass deregulierende Eingriffe in seine Tarifvertragspolitik erfolgen würden. 2011 wurden Griechenland und Portugal von der Troika dazu gezwungen, ihre bis dahin gültigen nationalen Flächentarifverträge abzuschaffen. Danach wurden in Griechenland zahllose unbefristete Verträge in befristete Teilzeitanstellungen verwandelt, in vier von fünf Fällen ohne Zustimmung der Beschäftigten. Die Löhne verringerten sich im Schnitt um 23 Prozent. In Portugal fiel die Abdeckung von Arbeitsverträgen durch Tarifvereinbarungen innerhalb von sechs Jahren von 45 auf 5 Prozent. In beiden Ländern waren im Dezember 2013 über die Hälfte aller Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren erwerbslos.
Weder in Großbritannien noch in Deutschland, Polen, Spanien, Italien oder Rumänien wurden mehr vollwertige Arbeitsplätze für Arbeitssuchende geschaffen, stattdessen aber massenweise prekäre und schlecht bezahlte Jobs. Vier von fünf der neu entstandenen Jobs in Europa seit 2012 sind auf Teilzeit beschränkt oder befristet und großteils sind sie schlechter entlohnt, als es die Tarifverträge vorgesehen hätten. »Die Regulierung des Arbeitsmarktes hat keine statistisch signifikante Wirkung auf die Produktivität«, urteilte der Internationale Währungsfonds (IWF) bereits in seinem Jahresbericht 2015. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bestätigte 2016: »Die Flexibilisierung der Kündigungsschutzgesetze hat im schlimmsten Fall keine oder nur begrenzte Wirkung auf das Niveau der Beschäftigung.«
Man könnte annehmen, dass – nachdem selbst neoliberale Institutionen und führende konservative EU-Politiker ihre Fehler erkannt haben – keine weiteren Länder blind dem Flexibilisierungs-Dogma folgen. Falsch: 2017 hat die Regierung in Frankreich unter Emmanuel Macron ein weitreichendes Deregulierungspaket verabschiedet. Wenig überraschend mit der (vielfach widerlegten) Begründung, Deregulierung schaffe neue Arbeitsplätze.
Licht ins Dunkel
Die nun durch die Corona-Krise sichtbar gewordenen skandalösen Arbeitsbedingungen in Schlachtfabriken, auf Gemüsefeldern, in Paketlagerhallen und auf Baustellen bringen ans Licht, was sich bislang im Dunkeln zutrug. Menschen müssen mitten in Europa unter miesen Bedingungen für Hungerlöhne arbeiten, ohne dabei auch nur halbwegs abgesichert zu sein. Eine Konsequenz dieser Bedingungen waren die Corona-Cluster in eben diesen Branchen. Aber prekäre Arbeit macht nicht erst seit Corona krank. Menschen in prekären Jobs haben schlichtweg nicht die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben, wenn sie krank sind. Schließlich verlieren sie nicht nur Einkommen, sondern warscheinlich die Arbeit selbst.
Die Angst um die Existenzgrundlage wiegt heute noch schwerer als in der Zeit vor der Pandemie. Zwar ging die Arbeitsplatzunsicherheit in Europa von 15 Prozent im April dieses Jahres auf 10 Prozent im Juli zurück, omnipräsent bleibt sie dennoch. Kein Wunder, über 40 Prozent der europäischen Männer im Alter von 34 bis 49 Jahren haben befristete Dienstverträge und befürchten, in den nächsten drei Monaten ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
In Österreich waren Anfang April fast zwei Millionen Erwerbstätige in Kurzarbeit oder erwerbsarbeitslos, das entspricht der Hälfte aller Beschäftigten. Von Mitte April an beruhigte sich die Lage leicht. Gegenüber dem Vorjahr betrug der Anstieg der Arbeitslosigkeit Ende April nichtsdestotrotz 58 Prozent. Ein noch höherer Anstieg konnte nur durch die Kurzarbeit verhindert werden. Gemessen am Beschäftigungsstand Ende April waren im Beherbergungs- und Gaststättenwesen die meisten Beschäftigten zur Kurzarbeit angemeldet, nämlich 83 Prozent, im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung 70 Prozent und im Bauwesen 53 Prozent. Addiert man Arbeitsplatzverluste und Beschäftigte in Kurzarbeit, dann betrug der Rückgang des Beschäftigungsstands insgesamt 90 Prozent bei den Beschäftigten im Tourismus, 74 Prozent im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung und zwischen 46 und 54 Prozent in der Warenherstellung, dem Handel und dem Bau. In der Gesamtwirtschaft waren im Mai durchschnittlich 39 Prozent aller Beschäftigten zur Kurzarbeit angemeldet.
Männer und Frauen waren zwar in nahezu gleichem Ausmaß vom Verlust ihrer Arbeit betroffen, unter den Frauen haben allerdings wesentlich mehr Akademikerinnen ihren Job verloren. Bei den unter 25-Jährigen sank die Beschäftigung mit einem Minus von 8,8 Prozent am stärksten, besonders deutlich zeigt sich der Beschäftigungsrückgang zudem bei ausländischen Beschäftigten und jenen mit Migrationsgeschichte. Und auch die Art der Beschäftigung und die Form des Arbeitsvertrages haben ihren Einfluss neuerlich erwiesen. Leiharbeitskräfte hätten zwar auch zur Kurzarbeit angemeldet werden können, wurden meist aber umgehend zu ihren Personalleasing-Agenturen zurück und von diesen weiter zum Arbeitsmarktservice geschickt. Die Kluft zwischen den Beschäftigten mit sicheren, unbefristeten und anständig bezahlten Jobs und der sogenannten Randbelegschaft weitete sich aus.
Neben der Beschäftigungsstabilität und den Löhnen ist inzwischen auch die Erwerbsarbeitszeit extrem ungleich verteilt. Dazu kommt das riesige Feld der unbezahlten Arbeit, das im alltäglichen Diskus nur selten in Beziehung zur Erwerbsarbeit gesetzt wird, wodurch Wechselbeziehungen und Zusammenhänge oft unbeleuchtet bleiben. Daher sind insbesondere für Frauen die Auswirkungen der Corona-Krise bitter. Frauen verlieren seit Beginn der Krise öfter ihre Arbeit, obwohl sie überdurchschnittlich häufig in systemrelevanten Branchen beschäftigt sind und dort ihre körperliche und psychische Gesundheit riskieren müssen. Auch ihre finanzielle Lage entwickelt sich in ganz Europa weitaus negativer als die von Männern. Zudem mussten sie während des Lockdown den Hauptteil der unbezahlten Familienarbeiten und des Homeschooling übernehmen, alte und kranke Angehörige versorgen und im Alltag ihre Männer entlasten, damit diese ungestört im Homeoffice arbeiten konnten.
Die bezahlte wie unbezahlte Arbeit hätte schon vor Jahrzehnten viel gleichmäßiger vergeben, anstatt über die Köpfe der Menschen hinweg verteilt werden müssen – mit den gleichen soliden Rechten für alle Beschäftigten. Diejenigen, die Arbeit erbringen, sollten gut davon leben können, die Finanzierung der allgemeinen Infrastruktur durch einen gerechten Beitrag aller erfolgen. Eine soziale Absicherung mit direktem Zugang zu einer ordentlichen medizinischen Versorgung für alle ist das Um und Auf, um einer Pandemie beizukommen. Doch von all diesen Grundvoraussetzungen sind wir ein ordentliches Stück weit entfernt.
Die ungleiche Verteilung von Zeit, Geld und Arbeit und die Finanzierung der Maßnahmen gegen die Krise bleiben zentrale Themen. Jede kleinere Maßnahme dient lediglich der Rückkehr zur »alten Normalität«, löst aber kein einziges Problem grundlegend.
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