An der Grenze zwischen Mexiko und den USA werden KI-Tools schon seit Jahren eingesetzt. (F.: AFP/Dinner)

Wie KI Geflüchtete entrechtet

von Johannes Greß

Der AI Act soll EU-Bürger vor den Gefahren künstlicher Intelligenz schützen. Die EU-Außengrenzen bleiben hingegen ein Experimentierfeld für Sicherheits- und Überwachungstechnologie.


1632 wörter
~7 minuten

Satte 144 Seiten umfasst die EU-Verordnung 2024/1689 »zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz« (KI). Die auch als »AI Act« bezeichnete Verordnung soll eine auf »Sicherheit, Grundrechte und eine auf den Menschen ausgerichtete KI« gewährleisten und die »spezifischen Herausforderungen« regeln, die deren Einsatz mit sich bringt. Seit Anfang Februar verbietet das KI-Gesetz daher Anwendungen, die ein »inakzeptables Risiko« darstellen. Gemeint sind damit sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme, die demokratische Normen und Grundrechte bedrohen. Das umfasst beispielsweise ein Verbot von »Social Scoring«, das Menschen (unbewusst) zu Wohlverhalten anspornen soll und das im US-amerikanischen Strafvollzug oder in einigen EU-Staaten im Gesundheits- und Sozialwesen zum Einsatz kommt. Die vergangenes Jahr verabschiedete Verordnung untersagt auch biometrische Echtzeitüberwachung, etwa automatisierte Gesichtserkennung an Bahnhöfen.

So weit, so vernünftig, und nicht ohne Grund wird der AI Act als »weltweit erster umfassender Rechtsrahmen für KI« von vielen Seiten gelobt. Kritik kommt eher von Unternehmen, die den Act als »Bürokratiemonster« und »Innovationsbremse« verteufeln. Was beim Lob meist untergeht, sind diverse Ausnahmeregelungen in Bezug auf »militärische Zwecke, Verteidigungszwecke oder Zwecke der nationalen Sicherheit«. Diese erlauben es bis mindestens 2030, die Abschottung Europas voranzutreiben und KI-Anwendungen an Geflüchteten und Asylwerber:innen zu testen.

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