Hufeisen im Netz

von Nicole Schöndorfer

Illustration: Christoph Kleinstück

Hasspostings sind ein Elend. Doch Gesetze, die Äußerungen in sozialen Medien sanktionieren, können und werden am Ende auch gegen Linke angewendet werden.


327 wörter
~2 minuten

Es wurde viel gejubelt, als die Bundesregierung ihr Gesetzespaket gegen Hass im Netz vorstellte. Bei der Präsentation anwesend war auch die Grünen-Klubchefin Sigi Maurer, deren Erfahrungen in der »Causa Bierwirt« unterstreichen sollten, dass insbesondere junge politische Frauen überproportional oft von sexistischen Beleidigungen und Drohungen in sozialen Medien betroffen sind. Das stimmt und es ist ein Elend, das an die Substanz gehen kann. 

Das Narrativ der jungen politischen Frau, die im Internet attackiert wird, schaffte es in die Schlagzeilen der klassischen Medien, die mit Kritik gelinde gesagt sparten. Mithilfe eines neuen Mandatsverfahrens sollen Betroffene »schnell und niederschwellig zu ihrem Recht kommen«, so Justizministerin Alma Zadić. Dafür müsse bloß ein standardisiertes Formblatt ausgefüllt und ans Bezirksgericht geschickt werden, woraufhin Richterinnen innerhalb weniger Tage eine Unterlassungsaufforderung aussprechen würden. Täter müssen das Posting löschen und die Gebühren von 107 Euro bezahlen. Das klingt toll, endlich können sich Frauen ohne großen Aufwand gegen Hasspostings wehren. Das Tückische an diesen Nebenbei-Unterlassungsklagen ist allerdings, dass sie auch von jenen ausgehen können, die in besagtem Narrativ als Täter betrachtet werden. In einer bürgerlichen Demokratie funktionieren derartige Gesetze nach dem Hufeisen-Prinzip. Linke Kritik kann somit ebenfalls als Hassposting durchgehen. Dass das der ÖVP als einer Partei, die ansonsten nicht gerade bekannt ist für ihr Engagement gegen Sexismus oder Rassismus, sehr bewusst ist, zeigt sich spätestens, wenn man die Erläuterungen zum Gesetzestext liest. Etwa den Abschnitt, der die geplante »Aktivlegitimierung des Arbeitgebers« aufschlüsselt. Darin wird anhand zweier vermeintlich besonders von »Hetze« und »Vorführung« betroffener Gruppen – Rechtsprechungs- und Polizeiorgane (!) – erläutert, dass auch der Arbeitgeber klagen kann, wenn er durch das »Heruntermachen« seiner Mitarbeiter aufgrund ihrer Tätigkeit das Ansehen seiner Institution gefährdet sieht. »Blue Lives Matter« als Antwort auf die globalen Proteste gegen Polizeigewalt? Eine Revolution ist das Gesetzespaket also nicht. Im Gegenteil. Es scheint ein als progressiv getarntes Werkzeug zur Repression zu sein.

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